Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10
SCHULMINISTERIUM .NRW
Ein Baustein zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Schulen sind Prüfungen am Ende der Klasse 10 mit zentral gestellten Aufgaben. Sie stellen keine Abschlussprüfungen dar. Denn die übrigen Leistungen während des Schuljahres behalten bei der Vergabe des Abschlusses weiterhin eine wesentliche Bedeutung .

Die zentralen Prüfungen

* haben eine Standard sichernde Funktion,
* sorgen für größere Transparenz hinsichtlich der gestellten Anforderungen und
* stellen Bausteine der Leistungserziehung dar.

Sie geben den Schulen wichtige Aufschlüsse über Qualität und Erfolg des Unterrichts in den jeweiligen Fächern. Darüber hinaus liefern sie auch Hinweise zur Qualität des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen.

Die zentralen Prüfungen sind Teil des  Abschlussverfahrens zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums und der Gesamtschule sowie der entsprechenden Ersatzschulen.

Hierzu werden schriftliche Prüfungen in

* Deutsch,
* Mathematik und
* Englisch 


durchgeführt. Mündliche Prüfungen finden ausschließlich als Abweichungsprüfungen, nicht aber in einem zusätzlichen vierten Prüfungsfach statt.

Die in den Prüfungen erzielten Noten, auch Prüfungsnoten genannt, ergeben mit den jeweiligen Vornoten, die auf den schulischen Leistungen in der Klasse 10 beruhen, die Abschlussnoten in diesen Fächern, und zwar im Verhältnis 1:1. Bei Differenzen zwischen den Noten findet ggf. eine mündliche Abweichungsprüfung statt.

Aufgrund der Abschlussnoten in den Prüfungsfächern und der schulischen Leistungen im zweiten Halbjahr der Klasse 10 in den übrigen Fächern stellt die Abschlusskonferenz an der Schule fest, welchen Abschluss und welche Berechtigung die Schülerin oder der Schüler erworben hat.

Die Arbeiten mit den vorbereitenden Maßnahmen zu diesen künftigen zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 haben begonnen. Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulaufsicht, Verbände und viele andere am Schulleben Beteiligte werden in den vorbereitenden Entwicklungsprozess mit einbezogen. Erreichte Zwischenstände werden an dieser Stelle und im entsprechenden Arbeitsbereich auf dem NRW-Bildungsserver  veröffentlicht.