Lern- und Förderempfehlungen
Mit Beginn des Schuljahrs 2003/04 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die auf Leistungsdefizite abzielt. Damit ist nun gesetzlich vorgeschrieben, dass die Schüler und Schülerinnen der Primar- und der Sekundarstufe l, „deren Versetzung gefährdet ist und ihre Erziehungsberechtigten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung erhalten. Dasselbe gilt für den Fall der Nichtversetzung am Ende eines Schuljahres" (vgl. Schulrechtsänderungsgesetzv. 8.7.03).
Mit den Zeugnissen müssen künftig Formulare ausgeteilt werden, wenn der (die) betreffende Schüler(in) eine Fünf oder Sechs auf dem Zeugnis erhält. Diese „individuellen Lern- und Förderempfehlungen" informieren Schüler/Schülerinnen und Eltern schriftlich darüber, in welchem Fach und aus welchem Grund es zu diesem Leistungsdefizit kommen konnte, welche Auffälligkeiten und welche Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Zeitnah zum Zeugnistermin sollen danach zwischen Schüler, Eltern und Fachlehrer Beratungsgespräche erfolgen.